SCHACHBEZIRK TRIER SETZT SPIELBETRIEB AUS - UPDATE 10.08.2020
Das Präsidium des Schachbezirk Trier verfolgt die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus aufmerksam und hat im Rahmen der Risikoabschätzung entschieden, den Spielbetrieb bis auf Weiteres auszusetzen. Die geringe Distanz sich teils über mehrere Stunden hinweg gegenübersitzender Wettkampfspieler des königlichen Spiels lässt zum Schutz aller Beteiligten keine andere Handlungsempfehlung zu. Wir werben um Verständnis für diese Maßnahme.
Update 26.06.2020: Der Schachbund Rheinland-Pfalz veröffentlichte folgende Meldung:
Nachdem die Gemeinsame Spielkommission der Schachbundesliga sowie die Bundesspielkommission für die 2. Bundesligen in den letzten Tagen ihre Sitzungen hatten, einigte man sich darauf, den Liga-Spielbetrieb der Saison 2019/2020 regulär zu Ende zu spielen.
Diesem Vorhaben möchten sich auch die Oberliga Südwest und die Rheinland-Pfalz-Ligen anschließen. Wann es letztendlich weitergeht, steht natürlich noch unter Corona-Vorbehalt.
Bevor die möglichen neuen Termine veröffentlicht werden, sind zunächst noch die Vereine zur ihrer aktuellen Situation zu befragen (räumliche Situation, Vorlaufzeiten etc.).
Für die Wechselfrist in der Oberliga Südwest und den RLP-Ligen gilt:
Bis zur Beendigung der aktuellen Saison wird die aktuelle Spielberechtigung gelten.
Der Termin, bis wann Spieler im Falle eines Vereinswechsels für den neuen Verein gemeldet sein müssen, wird festgelegt, sobald die Terminierung der neuen Saison feststeht. Sobald dies feststeht, hat jeder Spieler noch die Möglichkeit den Verein zu wechseln.
Es muss niemand jetzt übereilt den Verein wechseln.
Das heißt konkret, dass die Wechselfrist nicht direkt nach Beendigung des letzten Spieltags endet, sondern davon abhängig gemacht wird, wann die neue Saison begonnen werden kann. Das gleiche gilt entsprechend auch für sonstige Meldefristen (wie Meldung der Mannschaften).
Gegenwärtig laufen Abstimmungsgespräche in den Regionalverbänden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland. Diese möchte das Präsidium des SB TRIER abwarten, um dann unmittelbar zu beraten, welche Auswirkungen dies auf den SB TRIER ausstrahlt. Die Schachbundesliga wird als höchste deutsche Schachliga noch im Juni ebenfalls eine Entscheidung treffen.
Das Präsidium
Update 10.08.2020:
Nachfolgende Stellungnahme des Präsidiums des SB Trier wurde vergangene Woche an die Vereinsvorsitzenden versandt.
Informationen Fortsetzung Spielbetrieb
Vorschlag Auf-/Abstiegsregelung
Mit Beschluss vom 29.02.2020 hat das Präsidium des Deutschen Schachbundes Empfehlungen zur Minimierung der Verbreitung des Coronavirus bei Schachveranstaltungen beschlossen.
Die Empfehlungen wurden auf der Homepage des Deutschen Schachbundes veröffentlicht und sind über nachfolgenden Link aufrufbar. (Empfehlung auf schachbund.de)
Der Schachbund Rheinland-Pfalz führt im Jahr 2020 einen Ausbildungslehrgang zum B-Trainer durch. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang sind eine gültige C-Trainerlizenz, sowie eine DWZ von mindestens 1900 Punkten. Eine verbindliche Zusage bis 01.03.2020 ist erforderlich. Der genaue Ort wird nach Meldeschluss bekannt gegeben. Die Lehrgangstermine, sowie nähere Informationen befinden sich hier.
Paul Lehnart (PST Trier) und Tabea Schilz (SF Konz) sind bei der vergangenen Rheinlandeinzelmeisterschaft als Jugendsprecher in den Vorstand der Schachjugend Rheinland gewählt worden.
Anträge auf Spielgenehmigung (VSG-Antrag) können an den Referenten für Passwesen des Schachverband Rheinland gesandt werden:
Michael Höber, Rathausstr. 24, 56203 Höhr-Grenzhausen, 02624/2993, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Antrag kann auch per E-Mail zugestellt werden. In diesem Fall ist der Antrag mit Original-Unterschriften als gescanntes PDF-Dokument beizufügen. Bei online-Anmeldung über den SBRP-Ergebnisdienst muss der Antrag innerhalb von 8 Tagen (Datum des Poststempels) an den Passreferenten gesendet werden. Ohne Unterschriften des Mitglieds und des Vereins ist der VSG-Antrag ungültig.
Die Mitgliederversammlung des Schachverband Rheinland findet am Samstag den 15. September 14 Uhr Im Foyer des Forums Polch statt.
Der Schachbezirk Trier darf acht Deligierte zu dieser Mitgliederversammlung entsenden. Schachfreunde, die den Schachbezirk auf der Mitgliederversammlung vertreten wollen, wenden sich bitte an den Präsidenten des Schachbezirk Trier, Achim Schmitt praesident(at)schachbezirk-trier.de
Sehr geehrte Mannschaftsführer,
ich bitte darauf zu achten, dass Sie, wenn Sie Spieler oder Mannschaften für einen Mannschaftskampf abmelden, dies sowohl beim Gegner als auch beim zuständigen Spielleiter tun.
Die Abmeldung hat bis spätestens 18:00 Uhr am Vortag zu erfolgen.
Bei Abmeldungen die später eingehen werden Bußgelder verhängt. Bei Beachtung dieses Hinweises ersparen Sie Ihrem Verein unnötige Kosten durch Bußgelder.
Die zuständigen Spielleiter sind:
Ulrich Gebhardt (Bezirksliga und A-Klasse)
Tel-Nr.: 06503-3002; Fax: 06503-953860
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Winfried Becker (B- und C-Klasse)
Tel.-Nr.: 06503-980879; Fax: 06503-981402
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ihr Verein hat Probleme oder Fragen in Bezug auf Turnierbetrieb, Fortbestand und Mitgliederwerbung?
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie dazu bitte unseren VizePäsidenten an.
Sie wollen im Schachbezirk Bezirk Trier einen Schachverein gründen ? Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie bitte unseren Präsidenten an.
Sie möchten ein Vereins-Turnier zur DWZ-Auswertung (Deutschen Wertungszahl) einreichen ?
Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auf der Internetseite des Schachverband Rheinland e.V..
Die Zuschussrichtlinie wurde entsprechend dem Vorstandsbeschluß vom 14. März 2011 neu formuliert.
Der SB TRIER gewährt ausschließlich für teilnehmende von einer Schachorganisation nominierte Jugendliche einer Mitgliedsorganisation des SB TRIER (Schachverein oder Schachabteilung)
Die Anträge, mit Nachweis der Teilnahme, werden nur bei Vorlage innerhalb eines Monats nach dem Turnierschluss im Rahmen des vom Präsidiums genehmigten Haushaltsansatzes für Zuschüsse zur Jugendarbeit genehmigt, sofern eine Deckung des Haushaltsansatzes vorliegt.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Kulanz bei Fristüberschreitungen gewähren.
Alles über das Vereinsrecht - von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Auflösung - veröffentlicht vom Bundesministerium für Justiz. Das Dokument finden sie HIER.
Sie wollen einen neuen Spieler in Ihrer Vereins-Mannschaft spielen lassen?
Dazu benötigt der neue Spieler eine Spielgenehmigung.
Bitte beachten Sie auch die jeweilige Turnierordnung der betreffenden Oberverbände.
Wichtig sind die Regeln der Brettreihenfolge, (Nach-) Meldungen und Ausländer-Regelungen. Das Antragsformular bekommen Sie hier als PDF-Dokument.
Mannschaftsmeisterschaft | |
Bezirksliga | |
A-Klasse | |
B-Klasse II | |
C-Klasse II | |
Antrag auf Spielgenehmigung |
Veranstaltungskalender | |
Oktober 2020 | |
01.10. | |
November 2020 | |
05.11. | |
Januar 2021 | |
15.01. |