Abmahnungen wegen Nutzung Google Fonts

Derzeit erhalten bundesweit viele Vereine eine Abmahnung des Rechtsanwalts Kilian Lenard mit dem Betreff "Persönlichkeitsverletzung Datenschutz Google Fonts". In diesem Schreiben werden die Vereine aufgefordert die Nutzung von Google Fonts zu unterlassen und einen Ersatzanspruch in Höhe von 170 Euro zu zahlen. Der Sportbund Rheinland geht davon aus, dass diese Ansprüche unberechtigt sind und es sich um eine Abmahnfalle handelt.

Vereine, die ein solches Schreiben erhalten, können dieses an das Versicherungsbüro der ARAG unter vsbkoblenz(at)arag-sport.de weiterleiten. Die ARAG Sportversicherung prüft den Sachverhalt und setzt sich weitergehend mit den betroffenen Vereinen in Verbindung.